Lizenzbedingungen
Diese Lizenzbestimmungen gelten für die Contao-Erweiterung GratOrder (im Folgenden „Software“), die Markus Pfeifer, GRATLINIE, Hauptstraße 71, 53819 Neunkirchen-Seelscheid (im Folgenden „Gratlinie“), über gratorder.de vertreibt. Mit dem Kauf einer Lizenz akzeptierst du diese Bestimmungen. GratOrder wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB verkauft.
1. Nutzungsrecht
- Mit dem Kauf erhältst du ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, die Software auf einer Live-Domain in einer Contao-Installation zu nutzen. Das Recht ist nicht ausschließlich und, abgesehen von Abschnitt 5, nicht übertragbar.
- Die Lizenz ist an die Domain gebunden, die du beim Kauf angibst. Die Varianten mit und ohne „www.“ gelten als dieselbe Domain.
- Die Lizenz wird wirksam, sobald die Zahlung eingegangen ist. Lizenzschlüssel und Zugang zum Download erhältst du per E-Mail.
- Für Entwicklung und Tests brauchst du keine weitere Lizenz. Frei sind lokale Umgebungen (localhost, *.local, *.test, *.ddev.site) und die Subdomains dev., staging. und test. der lizenzierten Domain, solange sie nicht öffentlich für Bestellungen genutzt werden.
2. Weitere Domains und Standorte
- Jede weitere Live-Domain braucht eine eigene Lizenz. Das gilt auch für weitere Standorte oder Filialen, wenn sie einen eigenen Bestellshop haben.
- Mehrfach-, Multidomain- oder Agenturlizenzen gibt es nicht. Wer mehrere Domains betreibt, kauft mehrere Einzellizenzen.
3. Domainwechsel
- Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf kann die Domain einmalig auf Anfrage per E-Mail geändert werden, z. B. wegen einer Umbenennung oder eines Tippfehlers beim Kauf. Gratlinie trägt die neue Domain ein. Danach gilt die Lizenz nicht mehr für die alte Domain.
- Nach Ablauf der 6 Monate ist ein Domainwechsel ausgeschlossen. Für eine neue Domain ist eine neue Lizenz nötig.
4. Updates
- Jede Lizenz enthält 12 Monate Updates ab Kaufdatum. Das umfasst neue Versionen, Fehlerbehebungen und Anpassungen an neue Contao-Versionen, soweit sie in diesem Zeitraum erscheinen.
- Nach Ablauf läuft die Software unverändert weiter. Die zuletzt freigegebene Version bleibt installierbar.
- Der Update-Zeitraum kann kostenpflichtig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
- Gratlinie bemüht sich, GratOrder mit aktuellen Contao-Versionen kompatibel zu halten. Einen Anspruch auf bestimmte Funktionen oder auf Unterstützung künftiger Contao- oder PHP-Versionen gibt es nicht.
5. Agenturen
- Agenturen dürfen eine Lizenz im Auftrag eines Endkunden für dessen Domain kaufen und die Software dort installieren und einrichten.
- Das Nutzungsrecht geht dabei einmalig auf den Betreiber der lizenzierten Domain über. Eine weitere Weitergabe ist ausgeschlossen.
- Die Agentur darf die Software nicht für eigene Zwecke auf weiteren Domains einsetzen, nicht an Dritte weitergeben und nicht in eigene Produkte einbauen.
6. Nicht erlaubt
- Die Software darf weder ganz noch teilweise, verändert oder unverändert weitergegeben, veröffentlicht, verkauft oder zum Download angeboten werden.
- Quellcode, Templates, Grafiken und Texte der Software dürfen nicht in anderen Projekten oder Produkten verwendet werden.
- Lizenzschlüssel und Download-Zugangsdaten sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen ist eine beauftragte Agentur nach Abschnitt 5.
- Lizenzprüfung, Lizenzhinweise und Kennzeichnungen in den ausgelieferten Dateien dürfen nicht entfernt, umgangen oder verändert werden.
- Anpassungen für die eigene, lizenzierte Installation sind erlaubt, z. B. eigene Templates, CSS oder Übersetzungen. Für angepasste Dateien gibt es keinen Support.
7. Lizenzprüfung und Kennzeichnung
- Die Software kann regelmäßig prüfen, ob die Lizenz gültig ist. Dabei werden nur Lizenzschlüssel, Domain und installierte Version übertragen, keine Bestell- oder Kundendaten.
- Fehlt eine gültige Lizenz, zeigt die Software Hinweise an. Der Bestellbetrieb wird dadurch nicht unterbrochen.
- Jede ausgelieferte Kopie kann eine Kennung der Lizenz enthalten, damit die Herkunft weitergegebener Kopien feststellbar ist.
8. Urheberrecht und Namensnennung
- Alle Rechte an der Software bleiben bei Gratlinie. Du erwirbst ein Nutzungsrecht, kein Eigentum am Quellcode.
- Eine Nennung von GratOrder oder Gratlinie auf deiner Website ist nicht nötig. Der GratOrder-Hinweis im Shop ist optional und in der Konfiguration abschaltbar.
- Urheberrechtshinweise im Quellcode dürfen nicht entfernt werden.
9. Fremde Bestandteile
Die Software setzt Software Dritter voraus oder enthält Teile davon, für die deren eigene Lizenzen gelten:
- Contao Open Source CMS (contao.org), LGPL-3.0
- Notification Center von terminal42, LGPL-3.0
- Lucide-Icon „pizza“ (lucide.dev), ISC-Lizenz
Bilder, Logos, Texte und die Speisekarte der Live-Demo („Pizzeria Montegrato“) gehören nicht zum Lieferumfang und dürfen nicht verwendet werden.
10. Rückerstattung und Ende der Lizenz
- Wird der Kaufpreis erstattet, erlischt die Lizenz. Die Software ist dann von der Domain zu entfernen.
- Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Bestimmungen, insbesondere gegen Abschnitt 6, kann Gratlinie die Lizenz nach erfolgloser Abmahnung mit Frist entziehen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
11. Gewährleistung und Haftung
- Gratlinie haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den gezahlten Kaufpreis. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Betrieb bist du selbst verantwortlich. Gratlinie haftet insbesondere nicht für Bestellungen, die verloren gehen oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden, wenn die Ursache bei Hosting, Server, Contao-Cron, E-Mail-Versand, Internetverbindung, Tablet oder Drucker im Restaurant liegt oder in fehlerhaften Angaben wie Preisen, Allergenen oder Öffnungszeiten.
- Für Inhalte der Speisekarte, insbesondere Allergen- und Zusatzstoffangaben, ist allein der Betreiber verantwortlich.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Gratlinie.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026